Mittwoch, 22. Oktober 2014

Wohin mit dem Kind - Tagesmutter oder Krippe?

Seit Inkrafttreten des neuen Gesetzes ab 01. August 2013 besteht ein gesetzlicher Anspruch auf frühkindliche Förderung, sei es in einer öffentlichen Krippe oder bei einer Tagesmutter. 


Viele Eltern wissen dieses allerdings noch nicht und fragen sich 

„Wohin mit dem Kind, wenn ich wieder arbeiten möchte?

da Betreuungsangebote für Kinder unter drei Jahren in Deutschland immer noch Mangelware sind.



Ebenso schrecken Sie immer noch davor zurück, wenn es um die Betreuung bei einer Tagesmutter geht, da viele denken diese sei unbezahlbar. 

Aber dies ist eine falsche Meinung......,

denn auch die Betreuung bei einer Tagesmutter wird von öffentlicher Hand bezuschusst und im Bedarfsfall können die Betreuungskosten vom Jugendamt (Bsp.bei ALG II Bezug) ganz oder teilweise übernommen werden. 

Sie möchten mehr dazu erfahren, dann besuchen Sie meine Website                                                                                  www.baerenkoerble-kinderbetreuung.com

Dort erhalten Sie ausführliche Informationen über dieses Thema bezogen auf die Region Rhein Main und erfahren einiges mehr über die Arbeit als Tagesmutter oder die derzeitigen freien Plätze bei mir. 

Ich freue mich auf Ihren Besuch.

Herzliche Grüße Ihre 

Angela Wüstenberg 

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen